RS UVS Steiermark 1993/03/10 30.5-74/92

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Veröffentlicht am 10.03.1993
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Rechtssatz

Es ist ein wesentliches Tatbestandsmerkmal nach § 5 Abs 1 Stmk Kehrordnung, daß der Eigentümer bzw Verfügungsberchtigte der zu reinigenden Anlage nicht dafür gesorgt hat, daß die Reinigung an dem gemäß § 4 Abs 1 und 3 leg cit festgelegten Tag ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte.

Schlagworte
Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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