RS UVS Steiermark 1993/03/18 30.7-65/92

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Veröffentlicht am 18.03.1993
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Zu den nach § 5 Abs 2 Arbeitsinspektionsgesetz zur Vorlage bestimmten Unterlagen gehört auch das Abrechnungsblatt, welches die Arbeitsstunden und die Überstunden samt deren Zuschläge im Sinne der Vorlagepflicht nach § 26 Abs 2 Arbeitszeitgesetz enthält.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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