RS UVS Wien 1993/03/26 03/20/494/93

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Veröffentlicht am 26.03.1993
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Rechtssatz

Bei der mehrfachen Verwendung eines KFZ an verschiedenen Tagen ohne eine dem Gesetz entsprechende Begutachtungsplakette handelt es sich weder um ein Dauerdelikt, noch um ein fortgesetztes Delikt, wenn gesondert gefaßte und voneinander getrennt zu beurteilende Entschlüsse vorliegen, das KFZ in seinem gesetzwidrigen Zustand zu verwenden.

Schlagworte
Begutachtungsplakette, Bestrafung mehrfache, Kraftfahrzeug Verwendung, Vorsatz
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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