Bei der mehrfachen Verwendung eines KFZ an verschiedenen Tagen ohne eine dem Gesetz entsprechende Begutachtungsplakette handelt es sich weder um ein Dauerdelikt, noch um ein fortgesetztes Delikt, wenn gesondert gefaßte und voneinander getrennt zu beurteilende Entschlüsse vorliegen, das KFZ in seinem gesetzwidrigen Zustand zu verwenden.