RS UVS Niederösterreich 1993/03/29 Senat-MD-92-176

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Veröffentlicht am 29.03.1993
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Rechtssatz

Durch den Vorwurf, in einem Restaurant "Speisen verabreicht und Getränke ausgeschenkt und damit das konzessionierte Gastgewerbe gemäß §189 Abs1 Z2 bis 4 ohne die erforderliche Konzession ausgeübt" zu haben wird eine Übertretung des §366 Abs1 Z2 GewO 1973 nicht ausreichend umschrieben.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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