RS UVS Oberösterreich 1993/03/31 VwSen-100702/12/Sch/Rd

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Veröffentlicht am 31.03.1993
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Besondere Rücksichtslosigkeit iSd § 16 Abs. 1 lit. a StVO liegt vor, wenn der Berufungswerber bei seinem im Kreuzungsbereich durchgeführten Überholmanöver den entgegenkommenden Fahrzeuglenker bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h zum Abbremsen und Ausweichen genötigt hat. Abweisung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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