Besteht am Verladeort keine Möglichkeit zu einer genauen Gewichtskontrolle, so darf - da das Gewicht des Holzes starken Schwankungen unterworfen ist und dieser Umstand dem Berufungswerber auch bekannt sein mußte - im Zweifel nur eine solche Menge geladen werden, bei der unter der Annahme des höchsten Gewichtes pro Festmeter das höchstzulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Abweisung.