RS UVS Niederösterreich 1993/04/15 Senat-WN-92-019

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Veröffentlicht am 15.04.1993
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Rechtssatz

Der Tatort nach §103 Abs1 KFG ist nicht davon abhängig, an welchem Ort ein mit dem Fahrzeug fahrender Lenker angehalten und das strafbare Verhalten festgestellt wird.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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