Beachte Verweis auf VwGH v. 24.4.1985, Zl. 83/11/0149. Rechtssatz
Kein Bescheid, wenn dieser an eine Nichtpartei adressiert ist und einem bloß vermeintlich Zustellbevollmächtigten zugestellt wurde. Zurückweisung mangels eines tauglichen Berufungsgegenstandes.