RS UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-WU-92-056

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.1993
beobachten
merken
Rechtssatz

Bemerkt der Beschuldigte, daß er durch ein zirka 100 m hinter ihm fahrendes Einsatzfahrzeug verfolgt wird und hält er nicht an bzw fährt er nicht rechts heran, sondern erhöht er seine Fahrgeschwindigkeit, dann ist er seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz zu machen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten