Bemerkt der Beschuldigte, daß er durch ein zirka 100 m hinter ihm fahrendes Einsatzfahrzeug verfolgt wird und hält er nicht an bzw fährt er nicht rechts heran, sondern erhöht er seine Fahrgeschwindigkeit, dann ist er seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz zu machen.