RS UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-WB-92-432

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Veröffentlicht am 20.04.1993
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Rechtssatz

Kurzfristige, stichprobenartige Kontrollen genügen nicht den Anforderungen an ein wirksames Kontrollsystem, von dem mit gutem Grund erwartet werden kann, daß es die tatsächliche Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften sicherstellt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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