RS UVS Niederösterreich 1993/05/25 Senat-LF-92-015

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Veröffentlicht am 25.05.1993
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Rechtssatz

Ein Spezialkraftfahrzeug gilt nicht als Lastkraftwagen, sodaß mit einem solchen Fahrzeug nicht gegen ein Parkverbot mit dem einschränkenden Zusatz "gilt nur für LKW und Anhänger" verstoßen werden kann.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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