RS UVS Niederösterreich 1993/05/26 Senat-NK-92-018

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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Eine Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten liegt auch bei Übermüdung vor.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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