Bei einer Überladung eines Sattelanhängers von 2.100 kg auf der ersten und von 2.600 kg auf der zweiten Achse, einem Einkommen des Zulassungsbesitzers und Beschuldigten von zirka S 15.500,-- monatlich netto, sonstiger Vermögenslosigkeit sowie keinerlei Sorgepflichten, jedoch acht einschlägigen Vormerkungen, ist eine Geldstrafe von S 5.000,-- schuldangemessen.