Tatbestandsmäßigkeit iSd OöBodenSchG gegeben, wenn der Beschuldigte auf seinm Grundstück Stauden, Sträucher und Brennesseln verbrannt hat und dadurch die Bodendecke zur Gänze in Brand geraten ist. Kein Absehen von einer Bestrafung angesichts des hohen Unrechtsgehaltes der Tat. Abweisung.