RS UVS Niederösterreich 1993/06/09 Senat-KO-92-407

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Veröffentlicht am 09.06.1993
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Rechtssatz

Das Fahren mit 80 km/h auf dem mittleren Fahrstreifen einer Autobahn kann nicht als den übrigen Verkehr behinderndes Langsamfahren qualifiziert werden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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