RS UVS Niederösterreich 1993/06/14 Senat-PL-92-101

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Veröffentlicht am 14.06.1993
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Rechtssatz

Wenn niemand behindert wird, darf auf Parkplätzen auch außerhalb von Bodenmarkierungen geparkt werden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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