Kein entschuldigender Notstand iSd § 6 VStG, wenn für die Nichterfüllung von Verträgen Konventionalstrafen drohen, die die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Unternehmens nicht unmittelbar bedrohen. Keine Bedenken gegen die Verhängung von Geldstrafen zwischen 300 S und 2.500 S bei einer Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit zwischen 6 und 72 Stunden. Abweisung.