RS UVS Oberösterreich 1993/06/28 VwSen-101118/10/Sch/Rd

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Veröffentlicht am 28.06.1993
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Rechtssatz

Ist das Flugmanöver bereits dem Landeanflug zuzurechnen, so kann von einem Unterschreiten der Mindestflughöhe nicht die Rede sein. Keine Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens des Berufungswerbers. Stattgabe.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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