Wird ein Traktorweg zum Abtransport von Brennholz in einer Länge von 140 Laufmeter errichtet, so sind zur Errichtung befugte Fachkräfte heranzuziehen und eine Meldung mit den entsprechenden Angaben (betraute Fachkräfte, technische Details, Baubeginn, Lageskizze etc) an die Forstaufsichtsbehörde zu erstatten.