RS UVS Niederösterreich 1993/06/29 Senat-ZT-93-026

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Veröffentlicht am 29.06.1993
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Rechtssatz

Eine stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung von Weisungen und Kontrolle der Baustelle alleine genügt den Anforderungen für ein wirksames Kontrollsystem nicht.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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