RS UVS Kärnten 1993/06/30 KUVS-743/3/93

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Veröffentlicht am 30.06.1993
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Rechtssatz

Für die Tatbestandsmäßigkeit nach § 20 Abs 2 StVO kommt es auf das Ausmaß der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht an.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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