§ 9 Abs 1 StVO ist eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung ein Ungehorsamsdelikt ist. Durch die Nichtbeachtung von derartigen Geboten wird die Verkehrssicherheit erheblich reduziert, weil solche Übertretungen - vorliegend befahren einer Sperrfläche - immer wieder eine Ursache für schwere und schwerste Verkehrsunfälle darstellen.