RS UVS Niederösterreich 1993/07/07 Senat-MD-92-506

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Veröffentlicht am 07.07.1993
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Ebenso Senat-MD-92-538, Senat-MD-92-539 und Senat-MD-92-540 Rechtssatz

Aus den Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlohnung muß unter anderem hervorgehen, ob und inwieweit genehmigungsfreie Überstunden geleistet wurden, und wie die diesbezüglichen Zuschläge für geleistete Überstunden erfolgten.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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