RS UVS Niederösterreich 1993/07/13 Senat-SW-93-408

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Veröffentlicht am 13.07.1993
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Rechtssatz

Der Umstand, daß auf einer Verkehrsfläche Blumentröge aufgestellt sind, nimmt ihr nicht die Qualifikation eines Gehsteiges.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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