RS UVS Steiermark 1993/07/22 30.11-98/93

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Veröffentlicht am 22.07.1993
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Rechtssatz

Der Arbeitgeber hat nach § 3 Abs 3 ArbIG nicht das Recht, dem Arbeitsinspektor eine Wartezeit abzuverlangen; dies gilt im Sinne des § 6 VStG auch bei der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung (Mittagsgeschäft in einem Gasthof).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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