RS UVS Niederösterreich 1993/07/22 Senat-GF-92-101

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Veröffentlicht am 22.07.1993
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Rechtssatz

Die Ermittlung des Ladevolumens und die Multiplikation mit einem pro Kubikmeter festgesetzten Durchschnittsgewicht ist zur Feststellung einer Überladung geeignet und kann durch Gendarmerieorgane ohne Beiziehung eines Amtssachverständigen erfolgen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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