Die Verständigung der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle hat sofort nach einer allfälligen Hilfeleistung zu erfolgen. Dieser Verpflichtung wurde nicht nachgekommen, wenn sich der Meldepflichtige erst 1 1/2 Stunden nach Beendigung der Hilfeleistung auf den Weg macht, um Anzeige zu erstatten.