RS UVS Kärnten 1993/07/23 KUVS-887/5/93

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Veröffentlicht am 23.07.1993
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Rechtssatz

Transportiert ein Fahrzeuglenker ein Kind unter zwölf Jahren in der Form, daß es von seiner Mutter, die auf dem Beifahrersitz unmittelbar hinter der Windschutzscheibe sitzend auf dem Schoß gehalten wird, so verletzt er die Bestimmungen des § 106 Abs 1a KFG.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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