Beachte VwGH vom 24.11.1993, Zl 93/02/0237, VwGH vom 5.10.1993, Zl 93/11/0200 und VwGH vom 24.11.1993, Zl 93/02/238: Behandlung der Beschwerden abgelehnt. Ebenso Senat-MD-93-586 und Senat-MD-93-588 Rechtssatz
Ein Lokalaugenschein rund 3 Jahre nach der angelasteten Verwaltungsübertretung ist nicht als taugliches Beweismittel anzusehen, wenn der gesetzmäßige Zustand in der Zwischenzeit ohne nennenswertem Aufwand hätte hergestellt werden können.