Beachte VwGH vom 24.11.1993, Zl 93/02/0237, VwGH vom 5.10.1993, Zl 93/11/0200 und VwGH vom 24.11.1993, Zl 93/02/238: Behandlung der Beschwerden abgelehnt. Ebenso Senat-MD-93-586 und Senat-MD-93-588 Rechtssatz
Die zeugenschaftliche Einvernahme des Meldungslegers ist entbehrlich, wenn der Rechtsmittelwerber entgegen seiner Mitwirkungspflicht als Beschuldigter im gesamten Verwaltungsstrafverfahren keine konkrete schlüssige Gegendarstellung abgab.