RS UVS Kärnten 1993/08/16 KUVS-753-754/12/93

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Veröffentlicht am 16.08.1993
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Rechtssatz

Sicherheitswachebeamten (vorliegend mit fünf und zwanzigjähriger Diensterfahrung) ist es möglich, bei einer einsehbaren Westrecke Geschwindigkeitsüberschreitungen zu schätzen und Überholvorgänge gewissenhaft und zweifelsfrei einzuschätzen bzw zu beobachten.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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