RS UVS Kärnten 1993/08/23 KUVS-1238-1239/7/93

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Veröffentlicht am 23.08.1993
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Rechtssatz

Stößt ein Fahrzeuglenker bei einem Rückfahrmanöver auf ein anderes parkendes Fahrzeug und verursacht einen Sachschaden, liegt ein Verkehrsunfall mit Sachschaden vor, so daß den Lenker die Pflichten  des § 4 Abs 1 lit a und Abs 5 StVO treffen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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