RS UVS Vorarlberg 1993/09/01 1-008/93

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Veröffentlicht am 01.09.1993
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Rechtssatz

Bei einer Kartoffelernte, die offensichtlich mehrere Wochen dauert, muß von vornherein damit gerechnet werden, daß es zu Regentagen kommt, wodurch keine regelmäßige, sondern eine stoßweise Anlieferung erfolgt. Dazu kommt, daß im gegenständlichen Fall - entgegen den Berufungsausführungen - die Arbeitnehmer die Mehrarbeit nicht sporadisch zu Stoßzeiten erbracht haben. Es wurde nämlich an allen Tagen im Monat August (außer Wochenenden) jeweils Arbeitnehmer zur Mehrarbeit herangezogen

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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