Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent (hier: 106 km/h statt 50 km/h) stellt einen äußerst schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar. Auch bei einer schwierigen finanziellen Situation des Beschuldigten (Arbeitslosigkeit, kein Vermögen) ist eine Strafe von S 5.000,-- (bei einer Höchststrafe von S 10.000,--) als angemessen zu betrachten, insbesondere bei Vorliegen 9 einschlägiger Vorstrafen.