RS UVS Steiermark 1993/11/04 30.10-206/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.1993
beobachten
merken
Rechtssatz

Eine verläßlich wirkende Lenkvorrichtung im Sinne des § 8 Abs 1 KFG liegt bei einem stark ausgeschlagenen (bei größeren Lenkeinschlägen "hakenden") Lenkgetriebe nicht vor, da damit kein leichtes Lenken mehr gegeben ist.

Schlagworte
Lenkung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten