RS UVS Steiermark 1993/11/17 30.5-181/92

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Veröffentlicht am 17.11.1993
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Rechtssatz

Bei einer Übertretung nach § 15 Abs 1 Stmk NatSchG (Beeinträchtigung beabsichtigter Schutzmaßnahmen) ist die Eigenschaft als Grundeigentümer wesentliches Tatbestandsmerkmal für die Verantwortlichkeit nach § 44 a Z 1 VStG.

Schlagworte
Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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