Der Hinweis der Beschuldigten, sie kann zwar nicht mit jedem LKW-Fahrer mitfahren und die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren, jedoch aber ein Kontrollsystem derart eingerichtet hat, daß sie sämtliche Fahrer beauftragt hat, dafür Sorge zu tragen, daß die diesbezüglichen Bestimmungen eingehalten werden, kann nicht exkulpieren, da dies nur ein Teil eines funktionierenden Kontrollsystems ist. Ein weiterer Teil ist eine wirksame Kontrolle der erteilten Weisungen auf ihre Befolgung, was die Beschuldigte im einzelnen darzulegen und unter Beweis zu stellen hat.