RS UVS Steiermark 1993/12/13 30.8-21/93

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Veröffentlicht am 13.12.1993
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Rechtssatz

Eine (erwiesene) Beschäftigung entgegen § 18 Abs 3 KJBG liegt nicht vor, wenn kein Zeuge die betreffende Person arbeiten sah und nach den Berufungsausführungen nur im Betrieb übernachtet und gefrühstückt wurde.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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