Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent (hier: 120 km/h statt 50 km/h) stellt einen aüßerst schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar. Selbst bei einer schwierigen finanziellen Situation des Beschuldigten ist eine Strafe in der Höhe von S 7.000,-- (bei einer Höchststrafe von S 10.000,--) gerade noch schuld- und tatangemessen.