RS UVS Kärnten 1993/12/14 KUVS-K2-1654/1/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1993
beobachten
merken
Rechtssatz

Bei einer Überladung von 12.050 kg - hohe Gewichtsüberschreitungen wirken sich negativ auf das Fahrverhalten aus und können das Interesse an der Verkehrssicherheit erheblich schädigen - und keinem Vorliegen von Milderungsgründen und einem nicht feststellbaren Einkommen des Beschuldigten, ist eine Geldstrafe von öS 15.000,-- angemessen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten