RS UVS Steiermark 1994/01/12 303.8-20/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.01.1994
beobachten
merken
Rechtssatz

Eine illegale Ausländerbeschäftigung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (in concreto Tätigkeiten als Maurer und LKW-Lenker im Rahmen eines Bauunternehmens) kann nicht durch ein zivilrechtliches Schuldverhältnis legitimiert werden, zumal Mietzinsrückstände (auch von Ausländern) im Klagsweg einzubringen sind.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten