RS UVS Steiermark 1994/01/12 30.11-116/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.01.1994
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Rechtssatz

§ 21 VStG ist anzuwenden, wenn ein fast 18 Jahre alter Jugendlicher entgegen § 3 Stmk Jugendschutzgesetz um 00.50 Uhr mit seinem Motorfahrrad auf einer Bundesstraße angetroffen wird, während er zu seinem ca. 1 Stunde vorher ins Krankenhaus eingelieferten Freund fährt.

Schlagworte
Jugendwohlfahrt
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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