RS UVS Niederösterreich 1994/01/17 Senat-ZT-92-079

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Veröffentlicht am 17.01.1994
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Rechtssatz

Hat ein Lenker mit seinem Personenkraftwagen Bänke umgestoßen, dann mußte er zumindest mit einem Schaden an seinem eigenen Fahrzeug rechnen, sodaß er verpflichtet gewesen wäre, unverzüglich anzuhalten.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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