RS UVS Steiermark 1994/02/03 30.2-81/93

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Veröffentlicht am 03.02.1994
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Rechtssatz

Wesentliches Tatbestandsmerkmal der Übertretung des § 102 Abs 1 3. Satz KFG im Sinne des § 44a Z 1 VStG ist unter anderem der Umstand, daß ein Lastkraftwagen bzw. Sattelkraftfahrzeug mit einem Eigengewicht von mehr als 3500 kg gelenkt wird (ähnlich VwGH 24.2.1984, 83/02/0077).

Schlagworte
Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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