RS UVS Steiermark 1994/02/24 30.14-76/93

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Veröffentlicht am 24.02.1994
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Rechtssatz

§ 21 VStG ist anzuwenden, wenn die entgegen § 2 Abs 2 KurzparkzonenüberwachungsVO mit gelben (und nicht mit dunklen) Zeigern ausgestattete verwendete Parkscheibe gutgläubig im KFZ-Handel gekauft wurde und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind, da die Parkscheibe vom Überwachungsorgan an der Windschutzscheibe unschwer erkannt werden konnte.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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