RS UVS Oberösterreich 1994/03/07 VwSen-220410/3/Ga/La

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Veröffentlicht am 07.03.1994
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Keine "Änderung" iSd § 366 Abs. 1 Z. 4 iVm § 81 GewO, wenn jene Vergleichsbasis, von der aus bemessen werden soll, ob die Istlage modifiziert wurde, inhaltlich weder bekannt noch hinreichend bestimmbar ist. Stattgabe.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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