RS UVS Kärnten 1994/03/11 KUVS-1367/8/93

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Veröffentlicht am 11.03.1994
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Rechtssatz

Beim Verfolgungsvorhalt nach § 5 Abs 1 StVO stellt der Hinweis auf das Kennzeichen des gelenkten Fahrzeuges kein Tatbestandsmerkmal dar.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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