RS UVS Steiermark 1994/04/07 30.8-93/93

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Veröffentlicht am 07.04.1994
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Rechtssatz

Eine Übertretung nach § 46 Abs 12 AAV (unzulässiges Lagern, Stapeln und Absetzen von Lasten auf Schutzgerüsten) und keine solche nach § 46 Abs 7 letzter Satz leg cit (Betretungsverbot von Schutzgerüsten) liegt vor, wenn das Anlegen und Aufstellen von Leitern am Gerüst, aber nicht dessen Betreten zur Last gelegt wurde.

Schlagworte
Arbeit- und Sozialrecht Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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