RS UVS Kärnten 1994/04/18 KUVS-636-637/3/94

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Veröffentlicht am 18.04.1994
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Rechtssatz

Den im Straßenverkehr zur Überwachung eingesetzten Organen der Gendarmerie ist ein - wenn auch im Schätzungswege gewonnenes - Urteil darüber zuzubilligen, ob ein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschreitet.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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