RS UVS Steiermark 1994/04/21 30.7-72/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.04.1994
beobachten
merken
Rechtssatz

Eine öffentliche Anstandsverletzung nach § 1 erster Fall LGBL Nr. 158/75 liegt vor, wenn jemand in der Öffentlichkeit (in concreto bei Dunkelheit im Bereiche einer Straße) gegen einen fremden Zaun uriniert.

Schlagworte
Stmk Landesgesetz 158/75 Anstandsverletzung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten